Elektrotechnik
Elektroinstallation
Ob in der Wohnung, dem Haus oder im Gewerbe, ohne eine entsprechende Elektroinstallation funktioniert heute nichts mehr. Ganz gleich, ob es um eine Steckdose für eine Waschmaschine im Keller geht, Ihre Kaffeemaschine nicht mehr funktioniert oder eine Büroetage im Dunkeln ist. Wir bringen Ihnen Spannung für jeden Bedarf.
Beleuchtungsanlagen
Ob Sie nun eine energiesparende neue Bürobeleuchtung in LED-Technik möchten, eine Montagehalle beleuchten wollen, oder auch, um Ihr Eigenheim im richtigen Licht erstrahlen zu lassen – Wir setzen Sie ins richtige Licht.
Wartung / Inspektion / Instandsetzung
Neben der klassischen Neuinstallation sind Sie auch für Umbauarbeiten und Sanierungen im laufenden Betrieb bei uns an der richtigen Adresse. Wir warten Ihre Anlagen und halten Sie fachgerecht in Betrieb, damit Sie keine Ausfallzeiten haben. Wenn doch mal etwas defekt in Ihren Anlagen ist, sind wir mit unseren schnellen Reaktionszeiten blitzschnell vor Ort.
DGUV Vorschrift 3 oder E-Check
In der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist vorgeschrieben, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor und während des Betriebes auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. In § 5 (Prüfungen) sind dazu folgende Prüfungen festgelegt:
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
In bestimmten Zeitabständen (Prüffristen). Die Prüffristen sind je nach Bereich unterschiedlich lang und reichen von einem Monat (für FI-Schutzschalter) bis zu vier Jahren
Letztere Forderung gilt auch als erfüllt, wenn die Anlagen von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Die wesentlichen Methoden für die Prüfung sind:
- Besichtigen (richtiges Material, äußerliche Schäden, Kennzeichnung der Stromkreise etc.)
- Erproben (Funktionsfähigkeit aller Anlagenteile, Melde- und Anzeigevorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen etc.)
- Messen (Fehlerstrom und –spannung, Berührungsspannung, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Widerstand von Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichsleitern, Erdungswiderstand
Zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen stellt der Elektroinstallateur ein mehrseitiges Formular „Übergabebericht und Prüfprotokoll“ (ZVEH-Formular) aus. Damit bestätigt er, dass die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Wiederholungsprüfung wird immer häufiger im Rahmen des sogenannten „E-CHECK“ durchgeführt und mit einer Prüfplakette bestätigt.