Service & Wartung
Wir bieten Ihnen die passende Lösung für Ihre Herausforderungen.
DGUV Vorschrift 3 oder E-Check
In der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist vorgeschrieben, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor und während des Betriebes auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. In § 5 (Prüfungen) sind dazu folgende Prüfungen festgelegt:
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
In bestimmten Zeitabständen (Prüffristen). Die Prüffristen sind je nach Bereich unterschiedlich lang und reichen von einem Monat (für FI-Schutzschalter) bis zu vier Jahren
Letztere Forderung gilt auch als erfüllt, wenn die Anlagen von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Die wesentlichen Methoden für die Prüfung sind:
- Besichtigen (richtiges Material, äußerliche Schäden, Kennzeichnung der Stromkreise etc.)
- Erproben (Funktionsfähigkeit aller Anlagenteile, Melde- und Anzeigevorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen etc.)
- Messen (Fehlerstrom und –spannung, Berührungsspannung, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Widerstand von Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichsleitern, Erdungswiderstand
Zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen stellt der Elektroinstallateur ein mehrseitiges Formular „Übergabebericht und Prüfprotokoll“ (ZVEH-Formular) aus. Damit bestätigt er, dass die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Wiederholungsprüfung wird immer häufiger im Rahmen des sogenannten „E-CHECK“ durchgeführt und mit einer Prüfplakette bestätigt.
Wartung
Viele Techniken in Betrieben müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden. So müssen z.B. Arbeitgeber die Beleuchtung und Leitsysteme, die der Sicherheit dienen, regelmäßig warten und prüfen lassen. Die Leuchtdichten sind zu dokumentieren. Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke darf durch einen allgemeinen Ausfall der Stromversorgung nicht beeinträchtigt sein. Ein weiterer wichtiger Punkt in Betrieben ist die Inspektion der Brandmeldeanlage. Die jährliche Wartung umfasst neben der Sichtprüfung der gesamten Anlage die Auslösung aller Melder, die Prüfung der korrekten Anzeige an der Zentrale am Feuerwehr-Bedienfeld, einen Funktionstest der Alarmierungseinrichtung und der Brandfallsteuerungen, die Kontrolle der Störungserkennung und -weiterleitung und die Überprüfung der Sicherheitsstromversorgung. Die Akkumulatoren sind nach spätestens vier Jahren zu ersetzen. Um im Störfall eine schnelle Instandsetzung sicherzustellen, empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungs- und Instandsetzungsvertrages.
Störungsbehebung
Vor Defekten und Störungen ist niemand geschützt. Umso wichtiger, dass diese schnell und kompetent wieder behoben werden. Wartungsverträge können hier garantierte Reaktionszeiten und den möglichen Ausfall der Betriebsproduktivität sichern. Wir kommen aber auch so, wenn Sie uns brauchen. Hohe Flexibilität und schnelle Reaktionszeiten zeichnen uns aus. Die schnelle Lösung Ihres Problems ist unsere tägliche Herausforderung.
Ersatzteilversorgung
Sie haben eigene Haustechniker, die Ihren Betrieb instandhalten und kleinere Umbaumaßnahmen innerbetrieblich ausführen? Wir versorgen Sie mit den entsprechenden Materialien, die dabei benötigt werden. Sie sagen uns nur, was benötigt wird und wir liefern Ihnen die Materialien direkt, zuverlässig und schnell.