Sicherheitstechnik
Angepasste und objektbezogene Überwachungen für Personen- und Sachschutz sind die Anforderungen an eine zeitgemäße Schwachstromtechnik.
Unsere Leistungen umfassen die Beratung und Analyse, die Planung, Montage, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung im gesamten Spektrum des Industrie-, Gewerbe- und Verwaltungsbaus.
Sicherheit als relativer Zustand
Allgemein wird Sicherheit nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen versagen, etwa bei Vorkommnissen, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (beispielsweise einem Naturereignis). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend unwahrscheinlich sind.
Brandmeldeanlage
Brandfrüherkennung rettet Leben. Die Gefahr der Entstehung eines Brandes ist eine dauerhafte Bedrohung in unserem Umfeld. Zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Gebäudetechnik spielen hier Brandmeldeanlagen (BMA) eine zentrale Rolle. Frühzeitige Branderkennung hilft etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten. Was viele immer noch nicht wissen, ist die mittlerweile fast Deutschlandweit geltende Pflicht von Brandwarnmeldern. „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Sprachalarmanlagen
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist Teil einer Lautsprecheranlage (ELA). Sie erledigt das akustische Informieren über einen anstehenden Alarm, nicht das Detektieren von Alarmbedingungen oder das Melden eines Alarms.
Eine Sprachalarmanlage kann in Gebäuden für Notfallsituationen eingesetzt werden, um Personen zu veranlassen, einen Bereich schnell und geordnet zu räumen.
Wird ein Brand durch eine entsprechende Sensorik detektiert und über eine entsprechende Anlage gemeldet, können mithilfe einer Sprachalarmanlage gezielte Informationen, wie zum Beispiel Verhaltensanweisungen, durch Sprache an die betroffenen Personen oder Gruppen weitergegeben werden, um somit die Wahrnehmungszeit zu verkürzen und gleichzeitig die Gefahr einer Panik abzuwenden und eine geordnete Evakuierung zu gewährleisten.
Zutrittskontroll- und Zeiterfassungsanlagen
Eine Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für Sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit).
Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden. Ob berührungslos in RFID Techniken, über Magnetstreifen bis hin zu biometrischen Quellen, für jeden Anwenderwunsch gibt es eine entsprechende Lösung.
Videoüberwachung
Videosystemen schützen Sie und Ihr Eigentum vor bösen Überraschungen.
Die moderne IP-Videotechnologie bietet hierbei Vorteile wie zum Beispiel die intelligente Videobildanalyse (Gesichtserkennung, Kennzeichenerkennung und Auswertung, selbstständige Verfolgung bewegter Ziele) sowie die Wärmebildtechnik.
Videokontrollsysteme unterstützen Zutrittskontroll- und Einbruchmeldeanlagen beim Schutz von Mitarbeitern, Kunden, Gebäuden und Grundstücken. Die gewonnenen Daten können wirtschaftlich und zukunftsorientiert als Video over IP im Netzwerk übertragen werden. Bildspeicher, die an geeigneten sicheren Stellen in Ihrem Netzwerk implementieren werden, sichern die die gewonnen Daten und halten diese zu Ihrer Verfügung bereit.
Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern, im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen, die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren, die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren und dabei helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten und Prinzipien zur Realisierung von Einbruchmeldeanlagen. Einige beispielhafte Maßnahmen für ein Einfamilienhaus sind Magnetkontakte (Reed-Kontakte) an Haus-, Terrassen- und Kellertüren.
- Glasbruchmelder an allen Fenstern sowie der Terrassentür (auch als Vibrationsmelder).
- Infrarot-Bewegungsmelder innerhalb der Räume, z.B. im Arbeitszimmer oder in der Nähe von Vitrinen mit Wertgegenständen usw.
- Überfall-Druckknopfmelder an strategisch wichtigen Stellen, z.B. im Schlafzimmer, an der Haustür etc.
- Alarmhorn und Alarmblitzleuchte hoch oben an der Außenwand des Gebäudes.
- Scharfschalteinrichtung (Blockschloss mit Kontrolleinrichtung, das gleichzeitig als zusätzliche mechanische Verriegelung wirkt).
Sicherheitsbeleuchtung
Wenn nach einem Stromausfall und Versagen der allgemeinen künstlichen Beleuchtung in Gebäuden mit Unfallgefahren zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 erforderlich, die sich automatisch einschaltet. Drei Untergruppen werden unterschieden:
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Zur Orientierung müssen Rettungswege eindeutig gekennzeichnet und ausreichende Sehbedingungen gewährleistet sein. Die Sicherheitsbeleuchtung dient zudem der Auffindbarkeit der Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.
Antipanikbeleuchtung
Durch die Beleuchtung soll die Wahrscheinlichkeit einer Panik verringert und ein sicheres Erreichen der Ausgänge ermöglicht werden. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn Rettungswege nicht eindeutig definiert werden können, wie zum Beispiel in großen Hallen, wo die gesamte Hallenfläche als Rettungsweg nutzbar ist.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Diese ist an Arbeitsplätzen notwendig, die einen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Materialien oder laufenden Maschinen erfordern. Die Einzelheiten zur Einordnung eines Arbeitsplatzes regelt das Arbeitsschutzgesetz.
Ist eine Sicherheitsbeleuchtung für die Fluchtwege einer Arbeitsstätte vorgeschrieben (nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“), müssen der erste und ggf. auch der zweite Fluchtweg mit einer solchen Beleuchtung ausgestattet sein. Fällt die künstliche Allgemeinbeleuchtung aus, soll die Sicherheitsbeleuchtung Unfälle verhindern und das gefahrlose Verlassen eines Bereichs ermöglichen.
Sprechanlagen
Wer steht vor der Tür? In der heutigen Zeit keine Bagatellfrage. Um sich vor dem Öffnen der Tür vergewissern zu können, wer vor der Tür steht, sind heute in den meisten Wohnobjekten Wechselsprech- oder Gegensprechanlagen installiert. Besonderst Komfortabel sind Freisprechanlagen und Videoanlagen. Ganz gleich, ob Wechselsprechanlagen, Gegensprechanlagen, Freisprechanlagen oder Videoanlagen, für jeden Bedarf gibt eine entsprechende Lösung von uns.